Bei einem sexuellen Übergriff fasst ein/e Stärkere/r (meist ein Erwachsener oder ein deutlich Älterer) das Kind an seinen Geschlechtsteilen an oder verlangt vom Kind, dass es ihn/sie an seinen/ihren Geschlechtsteilen berührt.
Die erwähnten Handlungen sollten klar, aber nicht dramatisch oder gewaltsam dargestellt werden. Es müssen nicht alle möglichen Formen sexuellen Missbrauchs geschildert werden.
Die missbrauchende Person kann jemand sein, den das Kind mag.
Kinder können nichts dafür, wenn sie sexuell missbraucht werden. Die Verantwortung wird eindeutig dem/r Täter/in zugeschrieben: "Der/die darf das nicht und das weiß er/sie auch!"
Kinder dürfen/sollen das Geschehene einer Person ihres Vertrauens weitererzählen, auch wenn der Täter gesagt hat, dass es ein Geheimnis ist: